Tod des Rechtsstaats
Der Rechtsstaat stirbt nicht, weil er vom Blitz getroffen worden ist. Es gibt Fehlfunktionen von vielen Elementen im Rechtsstaat, die im Ergebnis dazu führen, dass der Rechtsstaat nicht (mehr) voll funktionsfähig ist. Wesentliches Unrecht kann Bestand haben, weil es durch die aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen des Rechtsstaats nicht mehr korrigiert wird. Damit ist der Rechtsstaat tot.
Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass viele Akteure des Rechtsstaats (z.B. Polizisten, Richter, Verwaltungsangestellte) im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine ordnungsgemäße Arbeit machen. Einen Teil-Rechtsstaat gibt es jedoch nicht. Der Rechtsstaat muss insgesamt voll funktionsfähig sein. Es liegt Willkür vor, wenn der Rechtsstaat nur teilweise funktioniert und teilweise nicht.
Man kann dies auch mit der Schwangerschaft einer Frau vergleichen. Die Frau als Mensch ist insgesamt schwanger. Eine Teil-Schwangerschaft, die sich zum Beispiel nur auf die Gebärmutter bezieht, gibt es nicht.
Gründe
Es gibt viele Gründe, warum der Rechtsstaat nicht voll funktionsfähig ist. Ein Kernproblem ist die fehlende Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte. Richter werden grundsätzlich durch Richterwahlausschüsse bestimmt, die mehrheitlich mit Parlamentariern besetzt sind (z.B. in Schleswig-Holstein). Dies führt zu einer Gewaltenverschränkung, aber nicht zu einer Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative.
Ein weiteres wesentliches Problem ist das systematische Kaputtsparen des Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger durch die politischen Entscheidungsträger. Es gibt zu wenig Richterstellen. Zudem ist die Besetzung schwierig, weil in der freien Wirtschaft vielfach die Rahmenbedingungen attraktiver sind. Durch die Überlastung von Richtern werden die Verfahrensdauern länger und das Risiko von Qualitätsmängel in der Rechtsprechung steigt.
Ein weiteres Beispiel für das Kaputtsparen des Rechtsstaats ist die Wertuntergrenze von 20.000 € als Zulassungserfordernis für die Revision beim Bundesgerichtshof. Dies führt zu einem „Recht für Reiche und nicht für alle“.
Ebenso stellt die Regelung, dass eine Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt werden kann, eine erhebliche Verkürzung des Rechtsschutzes dar.
Auch das Risiko des Verbiegens des Rechts nach Gutsherrenart durch Politiker und Entscheidungsträger in Kommunen (Gemeinden, Städte, Kreise) sowie auf Landes- und Bundesebene stellt ein Problem für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat dar.
Eigene Betroffenheit
Mit einer beispiellosen „Gemeinschaftsleistung“ von vielen Professoren wurde ich im Jahr 2009 mit einem falschem sogenannten „Gutachten“ aus meiner Professur an der Fachhochschule Kiel gekickt. Eine Berufungskommission unterstellte mir, einer Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin mit langjähriger Berufserfahrung und guten Zeugnissen, dass ich keine Buchhaltung können würde. Das wäre so, als ob der Tischlermeister keinen Nagel einschlagen könnte. Keiner der Professoren in der Berufungskommission hatte meine Qualifikation als Wirtschaftsprüferin. Aber sie behaupteten einfach, dass ich fachliche Fehler gemacht hätte. Eine inhaltliche Diskussion wurde mir verweigert. Ich sei ungeeignet, auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, behaupteten sie. Vorher hatten sie mich aber im Rahmen der Stellenbesetzung „als für das Professorenamt sowohl fachlich als auch pädagogisch hervorragend geeignet“ beurteilt.
Das sogenannte „Gutachten“ der Berufungskommission war nicht unterschrieben. Es bestand lediglich aus 4 bedruckten DIN-A4-Blättern. Es enthielt falsche Tatsachendarstellungen und Anschuldigungen sowie unkonkrete Mängelbehauptungen und erhebliche Widersprüchlichkeiten. Meine überdurchschnittlich guten Evaluierungsergebnisse negierten sie einfach.
Ich kämpfte intensiv um mein Recht und wandte mich in der Fachhochschule Kiel an den Fachbereichskonvent und den Dekan des Fachbereichs Wirtschaft, an die Schlichtungsstelle und den Schlichtungsausschuss, an die Gleichstellungsbeauftragte, an den Senat und an den Präsidenten der Fachhochschule Kiel Prof. Dr. Udo Beer. Die angerufenen Stellen und Personen wurden aber nicht bzw. nicht sachgerecht tätig.
Auch von der schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Az. 11 A 19/09 u.a.) wurde der Fall entgegen dem Amtsermittlungsgrundsatz gem. § 86 VwGO nicht sachgerecht aufgeklärt. Meine Strafanträge wegen Verleumdung, Urkundenfälschung, Bestechlichkeit, Rechtsbeugung und anderer Delikte blieben erfolglos. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Kiel lagen keine Anhaltspunkte für eine Straftat vor. In dem Kampf um mein Recht wandte ich mich auch an die zuständigen Ministerien und die Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein (-> Kabinette Carstensen II und Albig), die alle nicht bzw. nicht sachgerecht tätig wurden. Auch in den beiden Gerichtsverfahren gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund von Amtspflichtverletzungen durch Professoren und Richter (Az. 11 U 118/16, 11 U 115/18, u.a.) hat man mich systematisch wieder ins Leere laufen lassen.
Ich bin ein ausgeurteiltes Justizopfer und habe einen empfindlichen wirtschaftlichen Schaden erleiden müssen. Das mir im Jahr 2009 widerfahrene Unrecht durch die Fachhochschule Kiel ist bisher nicht gesühnt worden. Ich habe weder einen Schadensersatz noch eine Rehabilitation bekommen.
Im Ergebnis ist es in der Bundesrepublik Deutschland möglich, eine nachweislich qualifizierte und engagierte Frau, die immer ordnungsgemäß ihre Arbeit getan hat, mit einem falschen Gutachten aus ihrer Professorenstelle heraus zu kicken, ohne dass es einen Rechtsschutz gibt. Wesentliches Unrecht hat also Bestand. Damit ist der Rechtsstaat für mich tot.
Vor diesem Hintergrund bin ich im Jahr 2013 Gründungsmitglied in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Schleswig-Holstein geworden und setze mich für die Herstellung eines voll funktionsfähigen Rechtsstaats ein, der diesen Namen wirklich verdient.
Ich bin zudem Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch e. V., der seit 1990 besteht und seinen Sitz in Frankfurt am Main hat. Dort setzen wir uns als Justizgeschädigte insbesondere für die Bekämpfung von Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung in der Justiz, für die Aufarbeitung des Justizunrechts und für einen systemintegrierten Schadensersatz für Justizgeschädigte ein. Leider ist nämlich festzustellen, dass ich als Justizgeschädigte kein Einzelfall bin, sondern dass hier ein flächendeckendes Problem in der Bundesrepublik Deutschland besteht.
Lösungen
Mit 10 wesentlichen Forderungen kann mehr Rechtsstaatlichkeit hergestellt werden:
- Wahl der Richter und Staatsanwälte vom Volk mit unabhängiger Selbstverwaltung, bundesweit einheitlicher Bezahlung und Qualitätssicherungsstelle (z.B. durch die Einführung eines German Governance Prüfers)
- Begrenzung der richterlichen Nebentätigkeiten zeitlich, monetär und frei von Interessenkollisionen mit Nebentätigkeitsregister.
- Einführung des Rechts auf den gesetzlichen Staatsanwalt.
- Erhöhung der Anzahl der Richter und Verfassungsrichter sowie der Staatsanwälte.
- Abschaffung der Entscheidung durch den Einzelrichter.
- Abschaffung der Entscheidung über Befangenheitsanträge gegen Richter durch die eigene Kammer des betroffenen Richters.
- Durchlässiger Instanzenzug mit Abschaffung des Zulassungserfordernisses der Revision beim Bundesgerichtshof sowie der Wertuntergrenze von 20.000 Euro (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO – Zivilprozessordnung).
- Abschaffung der Regelung, dass eine Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt werden kann (§ 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG – Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
- Einführung einer unabhängigen Stelle zur Aufklärung von Richterunrecht.
- Einführung von Übergangsregelungen mit Sofortmaßnahmen für laufende Verfahren (z.B. Einrichtung einer Beschwerdestelle bei Rechtsbeugung durch Richter).
Offener Brief zum Tod des Rechtsstaats
Ich habe einen Offenen Brief zum Tod des Rechtsstaats geschrieben. Dieser enthält die Aufforderung zur Herstellung des Rechtsstaats an Politiker, Richter, Staatsanwälte, Entscheider in den Verwaltungen und alle Menschen, die durch unrechtmäßiges Handeln zum Tod des Rechtsstaats beitragen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie an der Herstellung des Rechtsstaats mitarbeiten und den Offenen Brief zum Tod des Rechtsstaats verteilen wollen.
Vielen Dank!
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