Die Heikendorfer Gemeindevertreterin Dr. Karin Kaiser, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, hat bei der Kommunalaufsicht des Kreises Plön formelle Beschwerde gegen die für den 17. August 2026 geplante nicht-öffentliche Informationsveranstaltung zum Bauprojekt „Krischansbarg“ eingelegt. Die Veranstaltung soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausschließlich für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie Mitglieder der Ausschüsse Bau- und Umwelt sowie Finanz- und Lenkungsausschuss stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger von Heikendorf sind nicht eingeladen – und damit auch nicht die Presse.
„Dies ist ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen der Gemeindevertretung“, sagt Karin Kaiser. „Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein schreibt in § 35 Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich vor, dass Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse öffentlich sind. Dieser Grundsatz wird hier durch die bloße Bezeichnung als ‚Informationsveranstaltung‘ umgangen.“
Das Bauprojekt „Krischansbarg“ ist ein Großvorhaben von enormer Tragweite für die Gemeinde Heikendorf: Es soll einen Einwohnerzuwachs von rund 1.500 Personen nach sich ziehen und wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Es handelt sich um eine sogenannte „Investorenplanung“.
Pressefreiheit wird ausgehöhlt
„Die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands beruht auf einer funktionierenden Presse, die oft als ‚vierte Gewalt‘ bezeichnet wird“, erklärt Karin Kaiser. „Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ausdrücklich garantiert. Sie ist keine bloße Nice-to-have-Vorschrift, sondern ein wesentliches Merkmal unserer Demokratie.“
Die Hauptaufgabe der Presse ist die Sicherung einer funktionierenden Demokratie. Ihre essenziellen Funktionen sind Information und Transparenz, Kritik und Kontrolle sowie Meinungs- und Diskursbildung. „Indem die Gemeinde Heikendorf die Presse von dieser Informationsveranstaltung ausschließt, entzieht sie ihr eine wesentliche Informationsquelle und verhindert, dass sie ihre demokratische Kontrollfunktion wahrnehmen kann“, kritisiert Kaiser. „Öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung sind allgemein zugängliche Informationsquellen. Pressevertreter haben das gleiche Zutrittsrecht wie jedermann. Dieser Grundsatz wird hier missachtet.“
Bürgerbeteiligung wird massiv beeinträchtigt
„Gerade bei einem derart bedeutenden und umstrittenen Vorhaben, das das Gesicht unserer Gemeinde Heikendorf nachhaltig verändern wird, verlangt das Demokratieprinzip maximale Transparenz“, erklärt Karin Kaiser. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein verfassungsrechtliches Recht darauf, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dieses Recht aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz wird hier ausgehöhlt.“
Bei Großprojekten wie neuen Wohngebieten sind Bürger nicht nur Betroffene, sondern aktive Gestalter. Ihre Aufgaben und Rechte gliedern sich in formelle und informelle Schritte der Bürgerbeteiligung. „Die nicht-öffentliche Informationsveranstaltung beeinträchtigt alle diese Schritte massiv“, so Kaiser.
Die Informationsbeschaffung und Prüfung wird erschwert: Bürger können während der Veranstaltung nicht direkt Informationen über den aktuellen Planungsstand erhalten und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft nicht analysieren. Die formelle Beteiligung wird beeinträchtigt: Die rechtzeitige Erhebung von Einwendungen und die Vorbereitung auf Erörterungstermine werden erschwert, wenn die inhaltliche Diskussion bereits hinter verschlossenen Türen stattgefunden hat. Auch die informelle Beteiligung leidet: Dialogangebote und Info-Termine verlieren an Wert, wenn eine wesentliche Informationsvermittlung und Diskussionen bereits im nicht-öffentlichen Raum stattgefunden haben.
Verfassungsrechtliche Dimension wird ignoriert
„Das Demokratieprinzip gemäß Artikel 20 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes verlangt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht“, hebt Karin Kaiser hervor. Die Bundesrechtsprechung hat klargestellt, dass für das Demokratiegebot die Öffentlichkeit des Staatshandelns als Voraussetzung von Verständnis und Vertrauen der Bürger konstitutiv ist. „Indem die Gemeinde Heikendorf Informationen, Fragen und Antworten sowie Sach- und Abwägungsüberlegungen in eine nicht-öffentliche Veranstaltung verlagert, untergräbt sie diese demokratische Legitimation“, warnt Kaiser.
Die geplante Veranstaltung ist nach Auffassung von Kaiser faktisch eine formelle Sitzung der Gemeindevertretung bzw. ihrer Ausschüsse. Maßgeblich sei nicht die Bezeichnung in der Einladung, sondern der tatsächliche Zweck und die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises. Eingeladen seien beschlussfassende Gremien in ihrer Gesamtheit.
„Die Rechtsprechung ist eindeutig: Der Öffentlichkeitsgrundsatz darf nicht dadurch umgangen werden, dass die eigentliche Sach- und Abwägungsdiskussion in nicht-öffentlichen Vorberatungen vorweggenommen wird und die öffentliche Sitzung nur noch der formellen Beschlussfassung dient“, erklärt Karin Kaiser. „Wenn alle Entscheidungsträger sich hinter verschlossenen Türen austauschen, bevor in öffentlichen Sitzungen beschlossen wird, besteht die konkrete Gefahr, dass spätere öffentliche Sitzungen auf eine bloße ‚Abnickung‘ vorab getroffener Entscheidungen reduziert werden.“
Vorgeschichte: Protest wurde ignoriert
Bereits am 12. Juni 2026 hatte die Bürgervorsteherin Nicola Specker zu einer nicht-öffentlichen Informationsveranstaltung zum B-Plan 82 Krischansbarg eingeladen. In der Einladung hieß es damals, die Unterlagen müssten nicht vollständig durchgesehen werden, der Termin diene lediglich der „Erläuterung und Erklärung“. Dr. Kaiser widersprach dieser Veranstaltung mit E-Mail vom 15. Juni 2026 nachdrücklich.
„Ich habe bereits im Juni deutlich gemacht, dass eine nicht-öffentliche Veranstaltung zu einem als sehr kritisch zu beurteilenden Bauvorhaben völlig inakzeptabel ist“, sagt Karin Kaiser. „Auf meinen Widerspruch habe ich nie eine Antwort erhalten. Stattdessen wurde die Veranstaltung kurzerhand verschoben, weil wohl eine offenkundig maßgebliche Person nicht teilnehmen konnte, und nun für den 17. August in gleicher Form neu angesetzt.“
Fehlende rechtliche Grundlagen
Kaiser kritisiert zudem, dass selbst wenn man die Veranstaltung als formelle Sitzung qualifizieren würde, die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 35 Abs. 2 SHGO nicht vorlägen. Es fehle an einem förmlichen Beschluss der Gemeindevertretung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.
„Die Deklaration als ‚Informationsveranstaltung‘ mutet wie ein Etikettenschwindel an, der das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren umgeht“, erklärt Karin Kaiser. „In nicht-öffentlichen Runden liegt die Informationshoheit ausschließlich bei der Verwaltung. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter verlieren die Möglichkeit, vor den Augen und Ohren der Öffentlichkeit ergänzende Fragen zu stellen und ihre Expertise einzubringen. Die Öffentlichkeit verliert die Kontrollmöglichkeit. Die Presse kann ihre Aufgaben als ‚vierte Gewalt‘ nicht wahrnehmen. Die Bürger werden ihrer Rechte auf Information und Beteiligung beraubt.“
Präzedenzwirkung für die kommunale Demokratie
„Wird diese nicht-öffentliche ‚Informationsveranstaltung‘ hingenommen, setzt dies einen Präzedenzfall für alle künftigen Großvorhaben in Heikendorf“, warnt Karin Kaiser. „Ich verteidige mit dieser Beschwerde nicht nur mein individuelles Mandatsrecht, sondern die transparente, öffentliche Willensbildung der Gemeindevertretung insgesamt. Bei Windkraftprojekten, Gewerbegebieten, Schulneubauten oder Verkehrsplanungen darf nicht nach demselben Muster verfahren werden.“
In ihrer Beschwerde beantragt Dr. Kaiser die Kommunalaufsichtsbehörde, die Gemeinde Heikendorf anzuweisen, die geplante nicht-öffentliche Informationsveranstaltung nicht in der vorgesehenen Form durchzuführen, sondern als öffentliche Sitzung abzuhalten. Zudem soll die Gemeinde aufgefordert werden, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Presse uneingeschränkten Zutritt zu allen künftigen Beratungen über das Projekt „Krischansbarg“ zu gewähren.
„Ich hoffe, dass die Kommunalaufsicht diesem schweren Verstoß gegen die Gemeindeordnung und die demokratischen Grundprinzipien ein Ende bereitet“, sagt Karin Kaiser. „Die Bürgerinnen und Bürger von Heikendorf, die Presse und wir als gewählte Vertreter verdienen Transparenz, nicht ‚Hinterzimmerpolitik‘. Das Demokratieprinzip und die Pressefreiheit sind keine leeren Worte, sondern die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie.“
Heikendorf, 21.07.2026
Prof. Dr. Karin Kaiser
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin