Die Heikendorfer Gemeindevertreterin Dr. Karin Kaiser, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, hat heute beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um den sofortigen Stopp der Abbruchmaßnahmen zu erreichen. Kaiser fordert eine neue Beschlussfassung in der Gemeindevertretung auf der Basis von ausreichend vorbereiteten Beratungsunterlagen.

Die Heikendorfer Gemeindevertreterin Dr. Karin Kaiser, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, hat heute beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um den sofortigen Stopp der Abbruchmaßnahmen zu erreichen. Kaiser fordert eine neue Beschlussfassung in der Gemeindevertretung auf der Basis von ausreichend vorbereiteten Beratungsunterlagen.

„Der historische Olympia-Rettungsturm aus dem Jahr 1972 in Heikendorf darf nicht vorschnell abgerissen werden,“ sagt Karin Kaiser. „Ich habe daher am heutigen 4. März 2026 beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um den sofortigen Stopp der Abbruchmaßnahmen zu erreichen. Antragsgegnerin ist das Amt Schrevenborn. Das Gericht hat der Amtsdirektorin Juliane Bohrer eine Frist zur Abgabe einer Gegenerklärung bis morgen, Donnerstag, 5. März 2026, 16:00 Uhr gesetzt.“

Karin Kaiser hebt hervor, dass das Verwaltungsgericht noch am heutigen Tage mit dem Amt Schrevenborn telefonischen Kontakt aufgenommen habe. Dabei wurde zugesichert, dass in dieser Woche keine Abbruchmaßnahmen vorgenommen werden. „Damit ist zunächst sichergestellt, dass bis zur gerichtlichen Entscheidung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden,“ erklärt Karin Kaiser.

Die Antragstellerin Kaiser ist der Auffassung, dass der zugrunde liegende Beschluss der Gemeindevertretung nicht auf einer ausreichend vorbereiteten Entscheidungsgrundlage beruht. Insbesondere seien weder die Notwendigkeit des Abbruchs noch die Ziele der Maßnahme nachvollziehbar und umfassend dargestellt worden. Zudem fehle eine strukturierte Prüfung möglicher Alternativen – etwa Sanierung, Umnutzung oder eine behutsame Weiterentwicklung des bestehenden Bauwerks.

Der Olympia-Rettungsturm ist ein Zeitzeugnis der Olympiade 1972 und prägt seit Jahrzehnten das Erscheinungsbild des Strandes in Heikendorf. Sein unwiederbringlicher Abriss würde vollendete Tatsachen schaffen, bevor die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abschließend geklärt ist.

Der Olympia-Rettungsturm ist ein Zeitzeugnis der Olympiade 1972 und prägt seit Jahrzehnten das Erscheinungsbild des Strandes in Heikendorf. Das Bauwerk ist voll funktionsfähig. In ihm ist erhebliche graue Energie gebunden, die für Herstellung, Transport und Errichtung aufgewendet wurden.

Karin Kaiser stellt heraus, dass ein weiterer wesentlicher Aspekt nicht sachgerecht berücksichtigt worden ist. „Das Bauwerk ist voll funktionsfähig. In ihm ist erhebliche sogenannte graue Energie gebunden – also die Energie und Ressourcen, die bereits für Herstellung, Transport und Errichtung aufgewendet wurden. Ein Abriss würde diese gebundene Energie vernichten und neue Ressourcen für einen Ersatzbau bzw. einen Container erfordern. Vor dem Hintergrund von Klimaschutz und nachhaltigem Bauen ist der Erhalt bestehender, funktionsfähiger Bausubstanz regelmäßig die ökologisch sinnvollere Lösung,“ sagt Kaiser.

„Zudem ist die Fortführung der Wasserrettung am Strand auch ohne Abriss des Turms uneingeschränkt möglich,“ hebt Kaiser hervor. „Die Wasserrettung kann wie bisher weiter erfolgen. Der geplante Kauf eines neuen Containers für die Wasserwacht, der auf einem neu herzustellenden Fundament in den Sand gesetzt und saisonal an- und abtransportiert werden soll, ist nach meiner Auffassung nicht zwingend erforderlich, um die bisherige und bewährte Wasserrettung sicherzustellen.“

Mit dem Eilantrag soll erreicht werden, dass die Abbruchmaßnahmen vorläufig ausgesetzt werden. Ziel ist es, der Gemeindevertretung die Möglichkeit zu geben, auf Grundlage ordnungsgemäß vorbereiteter, transparenter und vollständiger Beschlussunterlagen erneut über die Zukunft des Turms zu entscheiden.

Die Antragstellerin hebt hervor, dass es ihr nicht um Verzögerung, sondern um Sorgfalt, Transparenz, Nachhaltigkeit und eine verantwortungsvolle Entscheidung im Interesse der Gemeinde gehen würde.

Karin Kaiser erklärt hierzu: „Umweltschutz und sparsame Ressourcen-Verwendung gehen uns alle an. Wir müssen uns daher zum Zwecke des Gemeinwohls intensiv dafür einsetzen. Keinen Raum mehr für Abriss und Neubau. Weg mit der Wegwerf-Mentalität!

Heikendorf, 4.3.2026
Prof. Dr. Karin Kaiser
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin