Die Heikendorfer Gemeindevertreterin Dr. Karin Kaiser, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, hat Einsicht in die Polizeiakte zum Einsatz am 9. März 2026 anlässlich des Abrisses des Turms der Wasserwacht am Heikendorfer Kurstrand genommen. Sie kritisiert das Amt Schrevenborn und die Polizei, die den Turmabriss trotz laufender Rechtsbehelfsfrist zugelassen haben und zeigt grundlegende rechtsstaatliche Fragen auf.
„Der Kampf um den historischen Olympia-Rettungsturm 1972 geht weiter,“ sagt Karin Kaiser. „Die Einsicht in die Polizeiakte hat ergeben, dass die Amtsdirektorin Juliane Bohrer der Polizei telefonisch eine falsche Auskunft erteilt hat. Sie hat erklärt, dass der Gerichtsbeschluss in meinem Eilverfahren zum Schutz des Rettungsturms rechtskräftig sei. Dies stimmte aber nicht. Tatsächlich waren von der Rechtsbehelfsfrist von 2 Wochen erst 2 Tage abgelaufen.“
Karin Kaiser hebt hervor, dass der ablehnende Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am Freitag, 6. März 2026, getroffen wurde. Laut ausdrücklicher Rechtsbehelfsbelehrung konnte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Die Frist lief daher erst am Freitag, 20. März 2026, ab. Bereits am 9. März 2026 hatte der Prozessvertreter von Dr. Karin Kaiser Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt (Az. 6 B 7/26).
„Und genau an dem Montag, 9. März 2026, rollte der Abrissbagger auf den Turm zu“, erklärt Karin Kaiser. Sie habe dann vor Ort der Polizei anhand des von den Einsatzkräften mitgeführten Gerichtsbeschlusses mehrfach die eindeutig formulierte Rechtsmittelbelehrung erläutert. Darin heißt es ausdrücklich: „Die Beschwerde gegen die Entscheidung in der Sache sowie gegen die Kostenentscheidung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht […] einzulegen.“
Kaiser kritisiert, dass sich die Polizei trotz des gemeinsamen Lesens der Rechtsmittelbelehrung und ihrer Hinweise auf die laufende Beschwerdefrist auf die telefonische Auskunft der Amtsdirektorin Juliane Bohrer verlassen habe. Die Amtsdirektorin hatte ausweislich des Polizeiberichts gegenüber der Polizei fernmündlich behauptet, dass der Beschluss Rechtskraft habe und dass Karin Kaiser dies auch wissen würde. Die Polizei habe dann den Turmabriss zugelassen.

Der Olympia-Rettungsturm ist ein Zeitzeugnis der Olympiade 1972 und prägt seit Jahrzehnten das Erscheinungsbild des Strandes in Heikendorf.
Dr. Karin Kaiser erklärt hierzu: „Es ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar, dass eine ausdrückliche Rechtsmittelbelehrung eines Gerichts ignoriert und stattdessen einer offensichtlich falschen telefonischen Auskunft gefolgt wird. Die Beschwerdefrist lief eindeutig noch und mein Rechtsanwalt hat die Beschwerde an dem Tag auch eingelegt. Der Abriss hätte bis zur Klärung der Rechtslage gestoppt werden müssen.“
Weiter erklärt Karin Kaiser: „Besonders besorgniserregend ist, dass trotz mehrfacher gemeinsamer Durchsicht der Rechtsmittelbelehrung vor Ort keine Konsequenzen gezogen wurden. Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Polizei und Behörden gerichtliche Rechtsbehelfe korrekt beachten und effektiven Rechtsschutz gewährleisten.“
Nach Auffassung von Karin Kaiser wirft sowohl das Verhalten der Amtsdirektorin Juliane Bohrer als auch das Vorgehen der Polizei erhebliche Fragen hinsichtlich der Wahrung effektiven Rechtsschutzes und der rechtlichen Bewertung laufender Rechtsmittelverfahren auf. Unklar bleibt insbesondere, weshalb die Polizei den Abriss nicht bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage stoppte, obwohl keine Gefahr im Verzug bestand.
Ebenfalls ungeklärt ist die Rolle eines Mitarbeiters des Bauamts des Amtes Schrevenborn, der laut Polizeibericht telefonische Rücksprache mit dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht gehalten haben soll. Welche Informationen dabei ausgetauscht wurden und auf welcher Grundlage dennoch am Abriss festgehalten wurde, ist bislang offen.
Karin Kaiser hebt hervor, dass der Abriss des markanten Rettungsturms bereits im Vorfeld weit über Heikendorf hinaus Aufmerksamkeit erregt hatte. Mit zahlreichen Beiträgen wurde in den Medien über den Konflikt um das Bauwerk, das als Zeitzeugnis der Olympischen Segelwettbewerbe 1972 gilt und für viele Bürgerinnen und Bürger einen hohen identitätsstiftenden Wert besitzt, berichtet. Zuletzt beschrieben die Kieler Nachrichten den Abriss als „Spektakel am Strand von Heikendorf“ und berichteten über Bürger-Initiativen dagegen. [Vgl. Michalla, Robert: Rettungsturm Heikendorf nach Protest abgerissen. In: Kieler Nachrichten vom 9.3.2026, abgerufen am 14.5.2026.]
„Mein Gerichtsverfahren zur Rettung des Olympia-Rettungsturms 1972 läuft weiter“, sagt Karin Kaiser. „Ich hoffe, dass wir einmal wieder unseren altbekannten Turm am Heikendorfer Kurstrand begrüßen können.“
Heikendorf, 14.05.2026
Prof. Dr. Karin Kaiser
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin