Die Heikendorfer Bürgerin Prof. Dr. Karin Kaiser, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, und Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch e. V. fordert dringend eine Reform der Wahl der Bundesverfassungsrichter und die demokratische Legitimierung durch die Bürgerinnen und Bürger.

„Mit großer Sorge habe ich das Debakel um die Wahl der Bundesverfassungsrichter verfolgt“, sagt Karin Kaiser. „Heute sind dann im zweiten Anlauf die Richterinnen Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold, beide SPD-Kandidatinnen, sowie der Richter Günter Spinner, Unions-Kandidat, durch den Deutschen Bundestag gewählt worden. Es macht einen fassungslos, wie politische Entscheidungsträger und Medien mit einem offenkundig dramatischen Kenntnismangel die Wahl als Erfolg für die Regierungskoalition darstellen.

Statt die oberste Instanz der Rechtsprechung in Deutschland durch ein transparentes, unabhängiges und rechtsstaatlich unantastbares Verfahren zu besetzen, hat sich der Eindruck verfestigt, dass politische Machtkalküle über Verfassungsprinzipien gestellt werden.

Die Wahl, die eigentlich die Unabhängigkeit des höchsten Gerichts sichern soll, gerät zunehmend zu einem Tauschgeschäft zwischen politischen Parteien. Richterposten werden verhandelt wie Güter an der Börse. Über die Herstellung einer echten Gewaltenteilung als Fundament des Rechtsstaats spricht keiner.“

Ein Gericht, das kaum noch zugänglich ist und keinen ausreichenden Grundrechtsschutz gewährleistet

Karin Kaiser hebt hervor, dass es in Deutschland keine Gewaltenteilung, sondern nur eine Gewaltenverschränkung gibt. Die Wahl der Verfassungsrichter durch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag stellt eine Vermischung von Legislative und Judikative dar. Kaiser erklärt, dass die Gewaltenverschränkung ein erhebliches Problem für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger bedeuten würde.

„Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, den Machterhalt von Parteien zu gewährleisten“, sagt Karin Kaiser. „Die Aufgabe besteht vielmehr darin, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Diese Aufgabe erfüllt das Bundesverfassungsgericht aber nur ungenügend.“

Karin Kaiser stellt heraus, dass in den letzten Jahren durchschnittlich knapp 5.000 Verfassungsbeschwerden eingegangen sind. Die durchschnittliche Erfolgsquote der letzten zehn Jahre liegt nur bei 1,56 %. Im Jahr 2024 waren lediglich 39 Verfassungsbeschwerden erfolgreich. [Nach dem Geschäftsbericht des Bundesverfassungsgerichts für das Jahr 2024 sind 4.436 Verfassungsbeschwerden eingegangen (vgl. Seite 51); https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2, abgerufen am 25.9.2025.]

„Wer würde ernsthaft glauben, dass 98 % der Bürgerinnen und Bürger und ihre Rechtsanwälte so wenig Kenntnis über ihre Grundrechte haben, dass sie Zeit, Energie und Geld in Verfassungsbeschwerden investieren, die für die Tonne sind?“ kritisiert Karin Kaiser. „Die klitzekleinen Erfolgsquote bedeutet, dass der Weg, Grundrechtsverletzungen vor dem höchsten Gericht geltend zu machen, faktisch versperrt ist. Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität lässt ganz erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Grundrechte in Karlsruhe tatsächlich noch geschützt werden. Ich selber musste auch erfahren, dass ich keinen Grundrechtsschutz erhalten habe.“

Gefährdung der Demokratie

„Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte Instanz, die Grundrechte schützen, politische Willkür begrenzen und demokratische Stabilität garantieren soll,“ hebt Karin Kaiser hervor. „Wird es jedoch zum Spielball parteipolitischer Interessen und zugleich für Bürgerinnen und Bürger unerreichbar, verliert die Gesellschaft ihr zentrales Korrektiv. Das Vertrauen der Bürger schwindet und die Erosion unseres Staatsgefüges schreitet ungehindert voran.“

„Der besorgniserregende Zustand der Justiz zeigt sich auch darin“, sagt Kaiser, „dass sich Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern im Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V., mit Sitz in Frankfurt am Main, zusammen gefunden haben, um gegen den Amtsmissbrauch und die Rechtsbeugung in der Justiz zu kämpfen und sich für die Aufarbeitung des Justizunrechts und einen integrierten Schadensersatz für Justizopfer einzusetzen. Der Verein ist über 30 Jahre alt. Es wird also sehr deutlich, dass hier ein ernsthaftes strukturelles Problem in der deutschen Justiz gegeben ist. Auch das Forschungsprojekt „Watch the Court“ von Professor Dr. Martin Schwab, Jurist an der Universität Bielefeld, zeigt die Notwendigkeit, sich intensiv mit den Ursachen von krass rechtswidrigen Urteilen zu befassen.“

Forderung nach Reformen

Karin Kaiser stellt heraus, dass dringende Reformen notwendig seien, damit das Bundesverfassungsgericht entpolitisiert werde und seine Aufgaben besser erfüllen könne. Zur Stärkung der direkten Demokratie und der Herstellung einer echten Gewaltenteilung müssten die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Dies erfordere ein transparentes Verfahren, mit offenen Kandidaturen und nachvollziehbaren Kriterien für die Auswahl. Ein solches Verfahren müsste von Fachleuten konzipiert, in einer breiten öffentlichen Debatte diskutiert und in einem Gesetzgebungsprozess ohne parteipolitisches Kalkül umgesetzt werden.
„Die Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und -richtern darf nicht das Ende des Rechtsstaats markieren, sondern muss sein größtes Schutzschild werden“, fordert Karin Kaiser.

Heikendorf, 25.9.2025
Prof. Dr. Karin Kaiser
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin